Neuregelung der Kosten für die Ersatzausstellung von Zeugnissen, Ausstellung von bestätigten Kopien, Ersatzausstellungen von Schülerausweisen usw.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Schulträger hat bereits vor einiger Zeit eine neue „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für öffentlich-rechtliche Leistungen in weisungsfreien Angelegenheiten für den Landkreis Nordsachsen“ erlassen. Für das BSZ Delitzsch kommt die Satzung ab 07.04.2025 verbindlich zur Anwendung.
Ab dem 07.04.2025 gelten die folgenden Kosten gemäß aktueller Kostensatzung:

Die zu Grunde liegende Verwaltungsvorschrift finden Sie im Anhang: PDF-Datei
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fronmüller
Schulleiter